Eine Qualifizierte Schwimmausbildung ist die beste Vorbeugung gegen Ertrinken.
Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher,
Rettungsschwimmer und Schwimmvereine blicken mit Sorge auf die Folgen der
Corona-Beschränkungen. Weil Freibäder zum Schutz vor Infektionen
deutlich weniger Besucher zulassen dürfen, tummelten sich schon vor dem jetzigen
Ferienstart viel mehr Menschen an Seen, Flüssen und Kanälen als im vergangenen
Sommer, beobachtet die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft NRW.
„Damit steigt das Risiko, dass es zu Unfällen und Unglücken kommt“, warnt DLRG-
Sprecher Michael Grohe. Je mehr Menschen sich in Freigewässern aufhalten, umso
größer sei die Gefahr, dass Notfälle nicht erkannt werden. Ertrinkende könnten nicht
laut auf sich aufmerksam machen: „Ertrinken ist ein stiller Vorgang.“
Grohe warnt eindringlich davor, in ungesicherten Badestellen zu baden. Strömungen
in Flüssen, Sogwirkungen durch Schiffsverkehr in Kanälen oder plötzliche
Temperaturunterschiede in Baggerseen könnten lebensgefährlich sein. Oft schätzten
Schwimmer Entfernungen und die eigene Leistungsfähigkeit falsch ein, so Grohe.
„Männer mittleren Alters fallen in der Statistik besonders auf. Sie überschätzen
häufiger ihre eigenen Kräfte.“ Kommen Alkohol und Sonne dazu, werde das ganz
leicht lebensgefährlich.
Im vergangenen Jahr ertranken bundesweit mindestens 417 Menschen – mehr als
80 Prozent davon waren Männer. In NRW sind 65 Menschen zumeist in Flüssen und
Teichen ertrunken, Unfallschwerpunkt ist der Rhein.
Der Schwimmverband NRW sorgt sich indes vor allem um die Schwimmtauglichkeit
der Kinder. Da die Pandemie, Schwimmen über lange Zeit praktisch unmöglich
gemacht habe, sei ein dramatischer Einbruch bei der Schwimmausbildung zu
erwarten: Bis zu 80 Prozent weniger Kinder als im Vorjahr könnten 2020
Grundfertigkeiten im Rahmen des Seepferdchen-Abzeichens lernen. „Rund 20.000
Kinder in NRW sitzen im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Trockenen“, sagt
Frank Rabe, Generalsekretär des Schwimmverbandes NRW.
Stephanie Weltmann; NRZ vom 27. Juni 2020
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